Betäubungsmittelstrafrecht
Als auf das Betäubungsmittelstrafrecht spezialisierte Kanzlei bieten wir Ihnen kompetente und diskrete Rechtsberatung sowie engagierte Strafverteidigung bei allen Fragen rund um Drogen und deren strafrechtliche Relevanz. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, aktuelle Entwicklungen und praktische Hinweise.
Allgemeines zum Betäubungsmittelstrafrecht
Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) regelt den Umgang mit bestimmten Drogen – insbesondere Herstellung, Handel, Besitz, Einfuhr und Ausfuhr sind ohne behördliche Erlaubnis verboten. Strafbar ist auch das Handeltreiben mit illegalen Drogen wie Kokain, Ketamin oder Amphetamin. Die Höhe der Strafe bemisst sich nach Menge und Art des Betäubungsmittels sowie den genauen Tatumständen.
Das BtMG wurde zuletzt am 07. August 2025 aktualisiert. Handeltreiben mit "nicht geringen Mengen" (§ 29a BtMG) ist besonders strafbewehrt und kann im Extremfall mit Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren geahndet werden.
Mit Einführung des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) im April 2024 gelten für Cannabis eigene Vorschriften. Trotzdem sind viele Verstöße weiterhin strafbar.
Cannabis: Rechtliche Lage, öffentlicher Konsum und Risiken
Seit dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) dürfen volljährige Personen in Deutschland bis zu 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum und bis zu 50 Gramm zuhause besitzen. Der private Anbau von bis zu drei Pflanzen ist ebenso erlaubt. Für 18- bis 21-Jährige gelten strengere THC-Grenzen.
Wichtig: Der Konsum von Cannabis ist im öffentlichen Raum nur eingeschränkt erlaubt, § 5 KCanG. Nach dem Gesetz ist es verboten:
- in Schulen und in deren Sichtweite
- auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite
- in Kinder- und Jugendeinrichtungen und deren Sichtweite
- in öffentlich zugänglichen Sportstätten und deren Sichtweite
- in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr
- in Anbauvereinen und im Umkreis von 100 Metern um deren Eingangsbereich
- sowie grundsätzlich in der Gegenwart von Minderjährigen.
Als Sichtweite gilt in der Regel ein Abstand von 100 Metern um den Eingangsbereich der jeweiligen Einrichtung.
Was folgt bei Verstoß?
Verstöße gegen das Konsumverbot in diesen Schutzbereichen und Sichtweiten werden als Ordnungswidrigkeit geahndet und ziehen Bußgelder nach sich. Je nach Schwere des Verstoßes (z.B. Konsum vor Schulen, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen oder in Fußgängerzonen) drohen Bußgelder zwischen 100 und 1000 Euro, im Extremfall sogar bis zu 30.000 Euro, vgl. § 36 KCanG. Ein wiederholter oder schwerer Verstoß kann auch strafrechtlich relevant werden, etwa wenn zusätzlich andere Gesetze verletzt wurden (z.B. Abgabe an Minderjährige, Handel usw.).
Unverändert bleibt: Der Besitz, Erwerb, Verkauf oder die Weitergabe von Cannabis über die zulässigen Mengen hinaus sowie der unlizenzierte Handel sind weiterhin strafbar und können empfindliche Geld- oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen.
Party-Drogen: Kokain, Ketamin und Co.
Kokain, Ketamin, Amphetamin und andere Partydrogen fallen weiter unter das BtMG. Besitz, Erwerb oder Handel sind verboten und werden meist hart bestraft.
Ein besonderes Risiko besteht beim Handel oder Besitz "nicht geringer Mengen". Die Rechtsprechung bestimmt diese Schwellen je nach Substanz individuell. Meist drohen hohe Freiheitsstrafen.
Strafverteidigung: Ihre Vorteile bei uns
Ein Strafverteidiger kann die Erfolgsaussichten Ihres Verfahrens entscheidend verbessern. Schon im Ermittlungsverfahren ist es sinnvoll, mit fachkundiger Vertretung zu agieren.
Unsere Kanzlei klärt die Rechtslage, prüft das Verfahren und wahrt Ihre Rechte. Wir beantragen ggf. die Einstellung nach § 31a BtMG (bei geringen Mengen), prüfen alle Beweise und gestalten Ihre Verteidigung optimal.
Kontaktieren Sie uns frühzeitig – Schweigen schützt und ein erfahrener Strafverteidiger sichert Ihre Interessen!
FAQ zum Betäubungsmittelstrafrecht und Drogen
Ist Cannabis in Deutschland legal?
Cannabis ist in bestimmten Mengen für Erwachsene legal. Besitz, Handel, Weitergabe außerhalb der erlaubten Rahmen bleibt strafbar.
Wie viel Gramm Cannabis sind erlaubt?
Erwachsene: max. 25g öffentlich, max. 50g privat. Für 18–21-Jährige: monatlich max. 30g, maximal 10% THC-Gehalt.
Darf ich überall kiffen?
Nein. Der Konsum ist im öffentlichen Raum stark eingeschränkt. Verboten ist er vor allem in Fußgängerzonen (7–20 Uhr), in, vor und um Schulen, Kitas, Spielplätze, Jugendzentren, Sportanlagen sowie überall in Gegenwart von Minderjährigen, § 5 KCanG.
Was passiert, wenn ich in einer Verbotszone konsumiere?
Ein Verstoß gegen die Konsumverbote stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es drohen gem. § 36 KCanG hohe Bußgelder zwischen 100 und bis zu 1000 Euro, im Einzelfall sogar mehr. Kommen weitere Verstöße hinzu (Handel, Abgabe), drohen strafrechtliche Konsequenzen.
Wie hoch sind die Bußgelder konkret? – Beispielwerte:
- Konsum in Verbotszonen: 100–500 Euro
- Im Umfeld von Schulen, Kitas etc.: 300–1000 Euro
- Bei Mehrfachtaten oder erschwerenden Umständen: bis zu 30.000 Euro möglich
Warum diese Einschränkungen?
Ziel ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie die Eindämmung des öffentlichen Konsums an sensiblen Orten
Was droht bei Besitz von Party-Drogen wie Kokain oder Ketamin?
Jeder Besitz, Erwerb oder Handel ist verboten und kann mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe belegt werden.
Was bedeutet „nicht geringe Menge“?
Eine durch die Rechtsprechung definierte Grenze (z.B. Kokain ca. 5g Reinsubstanz). Die Überschreitung führt zu schärferen Strafen.
Was passiert bei Verstoß gegen BtMG/KCanG?
Abhängig von der Tat drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe; bereits Verdacht kann Verfahren auslösen.
Ist Drogenkonsum strafbar?
Reiner Konsum ist nicht strafbar, Besitz und Erwerb aber schon. Fahren unter Drogeneinfluss ist bußgeld- und strafbewehrt.
Warum Strafverteidiger beauftragen?
Fachwissen, Verteidigungsstrategie und rechtzeitiges Handeln erhöhen Ihre Chancen auf milde Sanktionen oder Freispruch.
Kann man bei einer Hausdurchsuchung oder Vorladung Fehler machen?
Ja – keine Angaben ohne anwaltlichen Rat. Schweigen ist Ihr gutes Recht!
Ihr Weg zur Kanzlei
Ob Cannabis, Kokain, Ketamin oder andere Drogen: Im Betäubungsmittelstrafrecht ist schnelle, diskrete und erfahrene Hilfe unabdingbar. Lassen Sie sich frühzeitig von uns beraten und verteidigen!




