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Allgemeines Strafrecht

Für 2015 weisen die offiziellen Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik 6.330.649 begangene Straftaten aus, wobei Verkehrsdelikte und Delikte, die nicht zum Aufgabenbereich der Polizei gehören (z.B. Finanz- und Steuerdelikte) hier nicht erfasst sind. Die überwiegende Anzahl dieser Straftaten spielt sich im Bereich der sog. Alltagskriminalität ab und sind dem Allgemeinen Strafrecht zuzuordnen. Dieses bezeichnet üblicherweise Straftaten, die im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt sind und der kleineren bis mittleren Kriminalität zugeordnet werden.

Aber auch diese (vermeintlichen!) Bagatelldelikte erfordern effektive und kompetente Strafverteidigung, nicht zuletzt, weil strafrechtliche Ermittlungsverfahren arbeitsrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. So rechtfertigt die Verurteilung bzw. schon allein die Einleitung eines Strafverfahrens die Kündigung durch den Arbeitgeber. Bereits ab einer Verurteilung von einer Geldstrafe von 91 Tagessätzen gilt man zudem als Vorbestraft mit entsprechender Eintragung im Führungszeugnis nach.

Die kompetente Begleitung durch einen Fachanwalt für Strafrecht ist daher schon mit Beginn des Ermittlungsverfahrens dringend anzuraten, weil gerade im Bereich der kleineren und mittleren Kriminalität für den Profi Möglichkeiten bestehen, durch geeignete Maßnahmen auf eine Einstellung des Verfahrens (§ 170 Abs. 2 StPO sowie §§ 153, 153a StPO) hinzuwirken und für den Mandanten die Strapazen einer Hauptverhandlung vor dem Strafrichter oder dem (erweiterten) Schöffengericht mit all ihren negativen Konsequenzen abzuwenden. Strafrechtliche Expertise und eine valide Einschätzung der materiellen und strafprozessualen Rechtslage und ein aufgrund umfassender Berufserfahrung begründeter Sinn für eine optimale, auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Verteidigungsstrategie machen den Fachanwalt für Strafrecht in jedem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zum Mittel der Wahl.

Delikte des Allgemeinen Strafrechts sind vor allem:

  • Bandendiebstahl
  • BAföG - Betrug
  • Beleidigung
  • Betrug
  • Brandstiftung
  • BtM-Delikte, Drogenbesitz, Einfuhr, Handeltreiben usw.
  • Diebstahl
  • Doping und Delikte im Zusammenhang mit Anabolika und Medikamenten
  • ebay - Betrug
  • Erpressung
  • Falschaussage
  • Falsche Versicherung an Eides Statt
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Fahrlässige Tötung
  • Gefährliche Körperverletzung
  • Hausfriedensbruch
  • Hehlerei
  • Internetbetrug
  • Körperverletzung
  • Körperverletzung im Amt
  • Meineid
  • Nötigung
  • Raub
  • Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
  • Räuberischer Diebstahl
  • Räuberische Erpressung
  • Sachbeschädigung
  • Schwarzarbeit
  • Stalking
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Unterschlagung
  • Untreue
  • Urkundenfälschung
  • Üble Nachrede
  • Verleumdung
  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
  • Wohnungseinbruchsdiebstahl
  • Zolldelikte

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Ein Strafverteidiger ist ein dem Beschuldigten in einem Strafverfahren zur Seite stehender Beistand. In der deutschen Strafprozessordnung (StPO) wird er als Verteidiger bezeichnet.

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