Medizinstrafrecht
Ärzte und Therapeuten
Spielte früher das Medizinstrafrecht im Wesentlichen für Ärzte und Zahnärzte unter dem Aspekt strafrechtlicher Fahrlässigkeitshaftung wegen Behandlungsfehlern eine Rolle, entwickelt sich ein Medizin-Wirtschaftsstrafrecht, das neben den klassischen therapeutischen Berufsgruppen alle im Gesundheitswesen Aktiven in vielschichtiger Weise betrifft und in der Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen durch die jüngst eingeführten § 299a StGB und § 299b StGB einen weiteren Meilenstein gesetzt hat.
Komplexe rechtliche Vorgaben statuieren straf- und bußbewährte Verhaltenspflichten, deren Verletzung im Extremfall für den handelnden Akteur existenzvernichtend sein kann. Neben Geld- oder sogar Haftstrafen drohen Schadensersatzforderungen und in vielen Fällen der Entzug der Approbation. Dabei wird der Unkenntnis der betreffenden Norm im Regelfall keine entschuldigende Wirkung beigemessen.
Was wir für Sie tun können
Wir beraten Sie umfassend, selbstverständlich diskret und unter dem Siegel anwaltlicher Verschwiegenheit – sei es präventiv oder bereits während laufender Ermittlungs- und Strafverfahren. Durch eine frühzeige Konsultation können wir in vielen Fällen eine öffentliche Hauptverhandlung mit den negativen Folgen für Ihre Reputation vermeiden. Aufgrund unserer Expertise und unseres Netzwerkes mit Ärzten, Klinikleitungen und Spezialisten der jeweiligen Randgebiete verfolgen wir einen ganzheitlichen Beratungsansatz und haben hierdurch u. a. auch arbeits- und haftungsrechtliche Gesichtspunkte im Blick.
Unsere Kompetenz der Strafverteidigung im Medizinstrafrecht umfasst u.a.
Ärzte und Zahnärzte:
- Abrechnungsbetrug und Untreue
- Korruption
- Behandlungsfehler (fahrlässige Körperverletzung/Tötung)
- Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse
- Verstöße gegen Schweigepflicht
- Sterbehilfe
- Schwangerschaftsabbruch
- Verstöße gegen AMG, MPG, BtMG uns sonstiges Nebenstrafrecht
Pflegepersonal:
- fahrlässige) Körperverletzung
- Freiheitsberaubung
- Sterbehilfe
Patientenferne Entscheidungsträger:
- Abrechnungsbetrug und Untreue
- Korruption/Bestechlichkeit
- Unterlassungsdelikte und Organisationsverschulden
- strafrechtliche Produktverantwortung
- Arbeits- und Arbeitsschutzstrafrecht
Healthcare Consulting – Unternehmen und sog. „Patientenferne Entscheider“ – Wir machen Sie gerichtsfest
Entscheidungsträger im Gesundheitswesen stehen unter massivem Druck. Zum einen erfordern Budgetzwänge einen maßvollen Einsatz von Geldmitteln. Gleichzeitig sollte aber das noch tolerierbare Maß an Einbußen für die Sicherheit von Patienten nicht überschritten werden. Diesen Balanceakt gilt es im Alltagsgeschäft bei der Personal- und Personaleinsatzplanung zu bewältigen. Basieren Schädigungserfolge auf strukturellen organisatorischen Mängeln, stehen auch die sog. „patientenfernen Entscheider“ im Fokus strafrechtlicher Ermittlungen. Der strafrechtlichen Verantwortlichkeit in Fällen unzureichender Infrastruktur kann sich das Management nicht durch einen Verweis auf die Trennung von der kurativen Kompetenz entziehen. Denn ungeachtet der jeweiligen Organisationsstufe kommt jeder als Nebentäter einer fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung in Betracht, der die Schädigung pflichtwidrig mit herbeigeführt hat. Dabei kann die strafrechtliche Schuld des Managements bei strukturell defizitärer Patientenversorgung sogar schwerer wiegen, als die des medizinischen Personals.
Was wir für Sie tun können
- Wir analysieren Ihre bestehenden organisatorischen Strukturen auf straf- und haftungsrechtliche Risiken für Sie und Ihr Personal
- Wir zeigen Ihnen etwaig bestehende Schwach und Angriffspunkte Ihrer Organisation auf
- Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre Budgetinteressen berücksichtigen
- Wir schulen Sie, Ihr Management und Personal
- Wir verteidigen Sie in Ermittlungs- und Gerichtsverfahren