Arbeitsstrafrecht und Arbeitsschutzstrafrecht
Das Arbeitsstrafrecht umreißt als Teilgebiet des Wirtschaftsstrafrechts diejenigen Delikte und Ordnungswidrigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitslebens, die die Beteiligten in ihrer jeweiligen Rolle als Arbeitgeber und Arbeitnehmer ansprechen.
Arbeitgeber bzw. ihre Vertreter müssen im Arbeitsalltag eine schier unüberschaubare Flut nationaler und europäischer Vorgaben bewältigen. Sehen diese in ihrer Rechtsfolge die Verhängung einer Kriminalstrafe bzw. eines Buß- oder Ordnungsgeldes vor, stehen Arbeitgeber bzw. ihre Vertreter bei Nichtbeachtung im Fokus strafrechtlicher Ermittlungen. Arbeitsstrafrecht meint daher de facto in erster Linie Arbeitgeberstrafrecht.
Die enge Verzahnung mit anderen Rechtsgebieten, insbesondere aus dem öffentlich-rechtlichen Kreis, macht das Arbeitsstrafrecht für Laien zu einer schwer handhabbaren Materie. Die Personalverantwortung des Arbeitgebers ist daher mit Strafbarkeitsrisiken belastet. Neben Delikten aus dem Kernstrafrecht wie etwa das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt beinhalten das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das Aufenthaltsgesetz, das Asylverfahrensgesetz, das Betriebsverfassungsgesetz und eine Vielzahl weitere Gesetze Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbestände, die direkt an Arbeitgeber und ihre Vertreter adressieren.
Bei eintretenden oder sich abzeichnenden Störfällen ist es wichtig, frühzeitig Experten zu konsultieren, um Schlimmeres zu verhindern. Wir beraten Sie umfassend, selbstverständlich diskret und unter dem Siegel anwaltlicher Verschwiegenheit – sei es präventiv oder bereits während laufender Ermittlungs- und Strafverfahren. Durch eine frühzeige Konsultation können wir in vielen Fällen eine öffentliche Hauptverhandlung mit den negativen Folgen für Ihre Reputation vermeiden. Aufgrund unserer Expertise und unseres Netzwerkes mit Ärzten, Klinikleitungen und Spezialisten der jeweiligen Randgebiete verfolgen wir einen ganzheitlichen Beratungsansatz und haben hierdurch u. a. auch arbeits- und haftungsrechtliche Gesichtspunkte im Blick.